Kurzurlaub: Bernkastel-Kues
24. April 2018Urlaubsbilder und die Wahrheit dahinter
7. Juli 2018Das Angstwort des Jahres 2018: denn ab 25.05.2018 muss das Gesetz von jedem angewendet werden. In Kraft getreten ist dieses Gesetz bereits vor zwei Jahren, nämlich am 25.05.2016!
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) tritt, angepasst an die DSGVO am 25.05.2018 in Kraft.
Warum jetzt wieder diese Panikmache und Androhungen von Abmahnwellen?
Als hätten Juristen sonst nichts zu tun? Und wenn tatsächlich nicht, na dann Augen auf, bei der Berufswahl...
Fakt ist:
Daten sind kleine Sensibilchen und mit diesen muss behutsam umgegangen werden.
„Klingt komisch, ist aber so“. Um hier mal Löwenzahn zu zitieren.
Das war vor zwei Jahren auch schon so, hat aber mal wieder keiner zugehört. Ein gefundenes Fressen für die Panikmacher...
keine Panik
Wir zeigen dir nun hier, was es mit der DSGVO auf sich hat und welche Daten wir speichern.
Eine übersichtliche Tabelle findest du am Ende des Beitrages. So hast du als Nutzer direkt alles auf einen Blick.
Nichts desto trotz steht in unseren Datenschutzbestimmungen alles ausführlich drin.
DSGVO – kurz und knapp
Es gilt, wie vorher auch schon:
1. Daten dürfen nur mit Einverständnis erhoben werden. Dabei schreibt das Gesetz keine Form vor. Es zählen also mündliche, schriftliche und elektronische Einwilligungen, sowie das eigene TUN und HANDELN.
Dazu ein Beispiel, das ich vor kurzen in einer Zeitung gelesen habe:
Schlagzeile in etwa: Annahme von Visitenkarten = Abmahnung.
WTF? Euer Ernst?
Als Erläuterung folgte, man könnte es juristisch eng auslegen, sodass man mit der Annahme der Visitenkarte dem potentiellen Geschäftspartner mitteilen muss, was man mit den Daten macht...
"Na hoffentlich benutzen und den großen Reibach gemeinsam machen! Was denn sonst?"
Spätestens, wenn die Daten in ein elektronisches Kundensystem aufgenommen werden, muss das demjenigen mitgeteilt werden... am besten per Email.
Und wenn man das Ganze menschlich vernünftig auslegt:
Visitenkartenherausgeber willigt mit der Verteilung ein, dass seine Daten zwecks Kontaktaufnahme genutzt werden dürfen. Sonst machen Visitenkarten ja auch keinen Sinn.
Visitenkartenannehmer geht automatisch pfleglich mit den Daten um. So wie es sich eigentlich auch gehört.
Einverständnis mit dem eigenen TUN und HANDELN.
gesunder Menschenverstand
Ist das so schwer? Abmahnen muss man da eher, dass bei einigen der gesunde Menschenverstand aussetzt, oder?!
Oder aber auch, das ganze Geschreie wegen Fotografien mit fremden Personen oder Festivalfotografen, die befürchten arbeitslos zu werden.
Mal Klartext: man brauchte schon vorher das Einverständnis, wenn man andere fotografiert (FOKUS auf der fremden Person) und dies veröffentlichen wollte. Daran hat sich nichts geändert.
Hier zählt meines Erachtens ebenso das eigene TUN und HANDELN.
Meine Meinung-Ein Beispiel:
Gehe ich auf ein Konzert und der Festivalfotograf steht mit der Kamera vor mir und ich beginne direkt mich in meine fotogene Pose zu schmeißen dann willige ich doch automatisch mit meinem TUN und HANDELN ein.
Zumindest, dass ich fotografiert werden will. Über die Veröffentlichung kann man sich jetzt streiten. Da sollte man schon gefragt werden. Gehört aber auch hier eigentlich zum guten Ton.
Halte ich mir aber die Hände panisch vors Gesicht dann möchte ich nicht fotografiert werden und veröffentlicht schon zwei mal nicht.
Fokus
Und wenn der Festivalfotograf die applaudierende Menge fotografiert, dann liegt der Fokus auf der applaudierenden Menge und nicht auf einer einzelnen Person, sodass im Allgemeinen gelten sollte: Besucht man ein Konzert muss man damit rechnen, dass man auf Fotos und Videos auftaucht, das gleiche gilt, wenn man sich vor eine viel besuchte Sehenswürdigkeit stellt.
Man ist automatisch auf anderen Leuten Urlaubsbilder zu sehen und umgekehrt... Tourifreie Bilder sind schwer!
Das wissen Reiseblogger nur zu gut. Aber der Fokus liegt hier immer auf der Sehenswürdigkeit und nicht auf der Horde selfiegeiler Mittouristen.
2. Daten müssen sparsam erhoben werden. Das heißt nur die Daten die man tatsächlich benötigt und diese dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden.
Die Lieblingsfarbe muss man jetzt auch nicht von jedem wissen.
3. Daten von Minderjährigen (unter 16 bei uns) dürfen nicht erhoben werden, es sei denn die Eltern stimmen zu.
Das ist jetzt aber eine Zwickmühle. Darf ich jetzt offiziell die Geburtstage meiner Patenkinder vergessen?
#DSGVO
Patenkind: "Godi, du hast mein Geburtstag vergessen!!!!" traurigguck
Godi: "Sorry Kleiner, DSGVO! Ich musste die Daten aus dem Kalender löschen."
4. Daten müssen sicher gespeichert werden.
So sicher wie es eben geht.
5. Man hat das Recht auf Löschung der Daten.
Danke. Endlich.
DSGVO für Blogger – Anleitung:
Was ist also zu tun?
1. Ergänzt in eurer Datenschutzbestimmungen die Bestimmungen und Wortlaut der Rechtsgrundlage (DSGVO). Tipp: Hier findet sich im Netz gute und vor allem gratis Vorlagen zur DSGVO. Aber Achtung: beachtet deren Datenschutzbestimmungen, es können beim Suchen Daten verarbeitet werden. :-)
2. Ihr benötigt bei Verwendung von Google Analytics die Möglichkeit, dass der Nutzer sich austragen kann. Dafür gibt es Plugins. Dies haben wir bereits letztes Jahr für euch auf unserer Seite integriert.
3. Doppelte Bestätigung (Doppel-Opt-In) der Newslettter-Abonnenten. Obwohl das eigentlich Quatsch ist, weil derjenige der sich zum Newsletter anmeldet mit seinem TUN und HANDELN (also Eingeben seiner Daten und Klicken auf Abonnieren) bereits einwilligt. Aber nun gut, haben wir dennoch seit letztem Jahr.
4. Sich eine Lösung überlegen, wie man keine Daten von Minderjährigen erhebt oder das Einverständnis der Eltern einholt. Von unserer Seite aus, verzichten wir aus Datenschutzgründen auf die Erhebung des Geburtsdatums. Siehe DSGVO„ es dürfen nur Daten erhoben werden, die man tatsächlich benötigt“. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Fürsorgepflicht der Eltern; §1626 BGB sowie auf das Jugendschutzschutzgesetz §2.
5. Irgendwelche Einwilligungs-Kästchen integrieren. Wir werden auf weitereOpt-In-Kästchen verzichten und verweisen auf unsere Tabelle: Mit folgender Tabelle erhaltet ihr eine Übersicht über die Speicherung und Verwendung euer Daten in leichter Sprache. Mit der Nutzung dieser Webseite willigt ihr durch euer TUN und HANDELN automatisch ein. Die Daten können selbstverständlich gelöscht werden. Ein Widerruf ist ebenso einfach möglich. Oder so ähnlich.
DSGVO in leichter Sprache - unsere Datenschutzbestimmungen:
Einwilligung
Die Nutzung der Webseite und der damit verbundenen Interaktion (Eingabe der Daten) zählt im Sinne der DSGVO als „sonstige eindeutige bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden und mindestens 16 Jahre alt ist“:
Falls du noch keine 16 Jahre alt bist, frag bitte deine Eltern um Erlaubnis auf Mogroach.de surfen zu dürfen.
Aus Datenschutzgründen verzichten wir auf die Erhebung des Geburtsdatums und verweisen auf Anwendung des §1626 BGB „elterliche Fürsorge“.
Gemäß § 2 JugSchG weisen wir euch darauf hin, dass der Nutzer sein Alter auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen hat.
Nutzer können die Einwilligung selbstverständlich jederzeit widerrufen.
Die von uns erhobenen Daten können selbstverständlich gelöscht werden.
Datenschutz ist uns wichtig, daher beachte bitte auch unsere ausführlichen Datenschutzbestimmungen.
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4 Comments
Ein schöner Artikel nach meinem Geschmack. Den Aufruf an den gesunden Menschenverstand finde ich extrem wichtig. Viele scheinen den leider vor lauter Panik im Moment irgendwie zu vergessen.
Eine Anmerkung habe ich dennoch. Ich fürchte, beim Newsletter gibt es noch einen weiteren wichtigen Punkt (der mich dazu gebracht hat, meine Newsletter abzuschaffen): Du musst laut DSGVO als Webseitenbetreiber nachträglich nachweisen können, dass dein Abonnent sich explizit mit der Datenverarbeitung einverstanden erklärt hat. Ist bei neuen Abonnenten kein Problem, für vorhandene muss man das aber nochmal einholen, was ich einfach nur ätzend fand. So zumindest mein Wissensstand.
Lg Michael
Hallo Michael,
dank für dein Lob. Gesunder Menschenverstand scheint tatsächlich leider ein Fremdwort für viele zu sein.
Wir haben lange über das Thema recherchiert und immer und immer wieder die DSGVO gelesen, mit TMG verglichen usw.
Unserer Meinung nach (und das habe ich jetzt extra nochmal auf einer Rechtsanwaltsseite nachgelesen) bleiben alte Einwilligungen nach TMG bestehen, sodass die ganzen Spamemails mit der erneuten Einwilligung nicht notwendig sind. Wir hatten bezüglich Newsletter aber Glück, da wir schon immer die Double-opt-in -Funktion genutzt haben.
Bezüglich Datenschutzaufklärung: Laut TMG muss der Nutzer einer Webseite MIT Aufruf der Seite die Gelegenheit haben gleichzeitig von der Datenschutzerklärung Kenntnis zu nehmen. Die DSGVO zielt mit “Zeitpunkt der Datenerhebung” doch auf nichts anderes ab, sonst würde ja drin stehen VOR Aufruf der Seite. Gängige Praxis ist dabei Datenschutzerklärung über Link von jeder Seite aufrufbar (meist im Footer). Wir haben allerdings noch zusätzlich den Datenschutz in unsere Menüleiste integriert… Somit ist die Informationspflicht an den Beginn des Nutzungsvorgangs gewährleistet. Surft er weiter oder gibt er bei Kommentaren Daten ein….sollte man daraus schließen können, dass er mit Datenschutzerklärung einverstanden ist.
Wir sind halt alle keine Rechtsexperten…aber Blogger mit gesundem Menschenverstand.
Dann hinterlasse ich jetzt auch mal hiermit feierlich meine IP-Adresse ! Alt genug bin Ich! Ich schwör! ??
Dich tracken wir doch sowieso schon die ganze Zeit! 🙂